Deutsche Steuerpflicht & Visaverfahren koordinieren
Für das E-2-Visum muss die US-LLC bereits vor dem Leben in den USA real and operating wirken: gegründet, finanziert, mit ersten Verträgen, Rechnungen oder Tätigkeiten. Der Check macht sichtbar, welche deutschen Anknüpfungstatsachen durch LLC-Gründung, Kapitaltransfer, erste US-Aktivitäten oder Tätigkeit aus Deutschland bereits entstanden sind.